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Tötungsdelikt in Heidenheim

Datum: 04.06.2018

Kurzbeschreibung: Staatsanwaltschaft Ellwangen und Polizei teilen mit: Haftbefehle gegen zwei Beschuldigte ergangen / Nach dem Tod eines 48-Jährigen am Sonntag in Heidenheim sind jetzt zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft

Tötungsdelikt in Heidenheim

Ellwangen. Heidenheim. 04.06.2018 

Staatsanwaltschaft Ellwangen und Polizei teilen mit: Haftbefehle gegen zwei Beschuldigte ergangen/Nach dem Tod eines 48-Jährigen am Sonntag in Heidenheim sind jetzt zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft

Nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes aus Heidenheim hat sich der Verdacht gegen zwei der am Sonntag festgenommenen drei Beschuldigten erhärtet. Sie wurden deshalb am Montagnachmittag einem Richter am Amtsgericht Heidenheim vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen gegen die Männer jeweils einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags. Die Festnahme des dritten Beschuldigten wurde mittlerweile aufgehoben.

Wie berichtet, hatte ein Mitbewohner des Wohnheims in Heidenheim einen 48-jährigen Mann am Sonntagfrüh leblos in dessen Zimmer aufgefunden. Der Notarzt stellte den Tod des Mannes fest. Am Körper des Mannes fanden sich Spuren von Gewalt. Eine rechtsmedizinische Untersuchung, die am Dienstag durchgeführt werden wird, soll nähere Erkenntnisse zur genauen Todesursache erbringen. Bei den Beschuldigten handelt es sich um drei Männer, die 28 und 32 Jahre alt sind. Die beiden Beschuldigten wurden im Stadtgebiet Heidenheim auf der Straße festgenommen. Alle zwei Beschuldigten sollen Bekannte des Verstorbenen gewesen sein. Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden sollen sich die beiden Beschuldigten in der Nacht zum Sonntag im Zimmer des Getöteten aufgehalten haben. Dort sollen sie auch Alkohol konsumiert haben. Das weitere Geschehen muss nunmehr im Rahmen der detaillierten Ermittlungen festgestellt werden. Die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Ellwangen und durch die Polizei dauern an.

 

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.




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