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Anklageerhebung gegen Bürgermeisterin aus dem Main-Tauber-Kreis wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und der Untreue
12.09.2024
Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hat am 12.08.2024 gegen eine Bürgermeisterin aus dem Main-Tauber-Kreis Anklage zum Landgericht Ellwangen erhoben.
Ihr wird zur Last gelegt, am 27.09.2019 oder zeitnah danach unberechtigt Änderungen der protokollierten Niederschrift einer Gemeinderatssitzung vorgenommen und hierdurch den Tatbestand der Urkundenfälschung verwirklicht zu haben.
Der weiter gegen sie erhobene Tatvorwurf der Untreue gründet sich darauf, dass die Bürgermeisterin unter Überschreitung ihrer satzungsgemäßen Kompetenzen ohne Beteiligung des Gemeinderats am 30.09.2019 einen Architektenvertrag abgeschlossen und hierdurch der Gemeinde einen Vermögensnachteil von rund 170.000 EUR verursacht haben soll.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch Strafanzeigen des örtlichen Gemeinderats.
Das Landgericht Ellwangen hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.