Suchfunktion

Anklage gegen Jugendlichen nach Körperverletzung mit Todesfolge zum Nachteil einer 78-jährigen Frau in Bad Mergentheim

Datum: 11.04.2023

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen Jugendlichen nach Körperverletzung mit Todesfolge zum Nachteil einer 78-jährigen Frau in Bad Mergentheim  

11.04.2023 

Gegen einen 15-Jährigen aus Bad Mergentheim hat die Staatsanwaltschaft Ellwangen Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ellwangen erhoben.  

Ihm wird u.a. vorgeworfen, am 23.01.2023 in der Wolfgangstraße in Bad Mergentheim eine 78-jährige Frau absichtlich und grundlos vom Fahrrad gestoßen zu haben, wodurch die Frau zu Boden stürzte und sich eine schwere Kopfverletzung zuzog. Die Frau starb am nächsten Tag gegen 16:00 Uhr an den Folgen der Verletzung. Die Ermittlungen erbrachten keine Anhaltspunkte für ein nachvollziehbares Motiv des Angeschuldigten für den ihm zur Last gelegten Angriff; insbesondere stand der Angeschuldigte mit dem Opfer in keiner Beziehung.  

Neben diesem Vorwurf werden dem Angeschuldigten eine Vielzahl weiterer Taten zur Last gelegt: So ist er hinreichend verdächtig, am 18.02.2022 in Bad Mergentheim gemeinsam mit einem strafunmündigen Jungen auf einen am Boden liegenden Jugendlichen eingeschlagen und eingetreten zu haben, welcher dadurch eine Prellung sowie Schmerzen erlitt. Ferner soll der Angeschuldigte am 19.01.2023 nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem 41 Jahre alten Rollstuhlfahrer in Bad Mergentheim im Bereich der Bahnhofstraße diesen umgestoßen und ihm dadurch ebenfalls Schmerzen zugefügt zu haben.  

Die Anklage erstreckt sich darüber hinaus auf mehrere Diebstahlstaten im Zeitraum von Juli bis Oktober 2022 im Stadtbereich Bad Mergentheim, bei denen der Angeschuldigte unter anderem mehrere Motoroller und Fahrräder entwendet haben soll.   

Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. 

Das Landgericht Ellwangen hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Da es sich bei dem Angeschuldigten um einen Jugendlichen handelt, welcher zu den Tatzeitpunkten 14 Jahre alt war, wird die Hauptverhandlung kraft Gesetzes im Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. 

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt der Angeschuldigte als unschuldig.

Fußleiste