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Anklage wegen Dreifachmordes

Datum: 04.09.2019

Kurzbeschreibung: Anklage gegen drei Männer wegen Mordes

Anklage wegen Dreifachmordes

 

Datum: 04.09.2019

Kurzbeschreibung: Anklage gegen drei Männer wegen Mordes

 

Anklage wegen mehrfachen Mordes

Ellwangen. Sontheim

 

Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hat gegen drei Männer aus dem Landkreis Heidenheim Anklage wegen des Verdachts des Mordes erhoben. Die drei Angeschuldigten sind der 55-Jährige Vater der beiden Mitangeschuldigten, die 30 beziehungsweise 33 Jahre alt sind. Dem Familienvater wird von der Staatsanwaltschaft Mord in drei Fällen, dem 33-Jährigen werden zwei Morde und dem 30-jährigen Angeschuldigten wird ein Mord zur Last gelegt.

 

Die drei Angeschuldigten sollen nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Ellwangen am Abend des 31.10.2014 in der Garage eines Wohnhauses in Sontheim gemeinsam den Lebensgefährten der Tochter des 55-Jährigen - bzw. der Schwester der beiden anderen Angeschuldigten - getötet haben, da das Opfer zuvor die Schwester bzw. Tochter körperlich misshandelt haben soll. Nach der Anklageschrift sollen die drei Angeschuldigten das Opfer zunächst festgehalten und geschlagen sowie anschließend solange gewürgt haben, bis das Opfer nicht mehr atmete. Anschließend soll der Leichnam in einer angemieteten Garage in Teile zerlegt und im Frühjahr 2015 an nicht näher bekannten Stellen auf Sizilien beseitigt worden sein.

 

Weiter legt die Staatsanwaltschaft dem 55-jährigen Anschuldigten zur Last, am 13.02.2008 seinen Schwiegersohn unter einem Vorwand bei dessen Arbeitsstelle abgeholt, ihm dann in einer Garage in Sontheim einen Strick um den Hals gelegt und ihn anschließend erwürgt zu haben. Danach soll die Leiche von dem 55-Jährigen Angeschuldigten auf (bislang) unbekannte Weise beseitigt worden sein.

 

Nach den Ermittlungen soll der Familienvater zusammen mit seinem 33-jährigen Sohn außerdem am Abend des 14.05.2019 im Dachgeschoss ihres Wohnhauses in Sontheim einen 59-Jährigen Mann, von dem der 55-Jährige eine Garage angemietet hatte, zu Boden geschlagen und gefesselt haben. Danach sollen die beiden Angeschuldigten ihr Opfer gezwungen haben, vorbereitete Verträge über angebliche Geldzahlungen in Höhe von 130.000 Euro zu unterzeichnen und die PIN-Nummern zu seinen EC-Karten preiszugeben. Mit den Verträgen sollen die beiden Angeschuldigten beabsichtigt haben, gegenüber den Erben des Opfers Vorauszahlungen für ein Grundstücksgeschäft zu dokumentieren. Nach Erlangung der Unterschrift ihres Opfers sollen die beiden Angeschuldigten ihr Opfer erdrosselt sowie anschließend den Leichnam zunächst in einer Gefriertruhe aufbewahrt und einige Tage später in Teile zerlegt haben.

 

Der 55-Jährige Angeschuldigte ist ebenso wie der 33-Jährige Angeschuldigte strafrechtlich noch nicht vorbelastet. Der 31-Jährige Angeschuldigte wurde bereits mehrfach - überwiegend wegen Diebstählen - strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Alle drei Angeschuldigten gingen zuletzt einer geregelten Tätigkeit nach.

 

Hinweis: Sämtliche Angeschuldigte gelten bis zur ihrer rechtskräftigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.

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