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Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Ulm und der Staatsanwaltschaft Ellwangen

Datum: 14.08.2023

Kurzbeschreibung: Ermittlungsverfahren wegen Entführung und Ermordung von Maria Bögerl eingestellt

Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Ulm und der Staatsanwaltschaft Ellwangen 

14.08.2023

Ermittlungsverfahren wegen Entführung und Ermordung von Maria Bögerl eingestellt 

Mit Verfügung vom 03.08.2023 hat die Staatsanwaltschaft Ellwangen nach 13 Jahren intensivster gemeinsamer Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft und der Auswertung von über 10.000 Spuren das Verfahren wegen Entführung und Ermordung von Maria Bögerl eingestellt. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden.

Maria Bögerl wurde am 12.05.2010 aus ihrem Wohnhaus in Heidenheim-Schnaitheim entführt. Am selben Tag erhielt ihr Ehemann einen Anruf eines unbekannten Mannes, der eine Lösegeldforderung i.H.v. 300.000,- € stellte. Die spätere Übergabe des Lösegeldes scheiterte. Am 03.06.2010 wurde der Leichnam Maria Bögerls in einem Waldstück südlich der Ortschaft Niesitz aufgefunden.

Nachdem derzeit keine weiteren Ermittlungsansätze vorliegen, kamen das Polizeipräsidium Ulm und die Staatsanwaltschaft Ellwangen überein, das Ermittlungsverfahren nunmehr einzustellen. 

Der Fall wird jedoch weiterhin beim Polizeipräsidium Ulm geführt und verbleibt dort in der Zuständigkeit des polizeilichen Hauptsachbearbeiters und des ehemaligen Leiters der bereits länger aufgelösten Sonderkommission „Flagge“, um dadurch alle notwendigen Detailkenntnisse zum Sachverhalt in erfahrener Hand zu belassen

Der Vorwurf des Mordes verjährt nicht. Das Verfahren kann daher bei Vorliegen neuer Ermittlungsansätze jederzeit von Amts wegen wiederaufgenommen werden. Den Ermittlungsbehörden liegt weiterhin eine eindeutig einem männlichen Täter zuzuordnende DNA-Spur vor. 

Sollte das Verfahren wiederaufgenommen werden, wird eine gesonderte Mitteilung veröffentlicht.

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