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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ellwangen und des Polizeipräsidiums Ulm
Datum: 08.03.2023
Kurzbeschreibung: Der Mord an Sabine Rahn – Seit 40 Jahren ungeklärt
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ellwangen und des Polizeipräsidiums Ulm
08.03.2023
Der Mord an Sabine Rahn – Seit 40 Jahren ungeklärt
Am Freitag, 11. März 1983, gegen 20:30 Uhr verließ Sabine Rahn die elterliche Wohnung in Schnaitheim, einem Stadtteil von Heidenheim. Sie wollte sich mit Freundinnen in Heidenheim in einer Diskothek treffen. Dort kam die damals 18-Jährige jedoch nie an. Bislang ist unklar, wohin Sabine Rahn ging oder fuhr und mit wem sie unterwegs war. Am Montag, 14. März 1983, fanden Kinder beim Spielen ihre Leiche in einer Fichtenschonung bei der Keltenschanze am östlichen Ortsrand von Nattheim, einer Gemeinde im Landkreis Heidenheim. Es ist davon auszugehen, dass ein nach wie vor unbekannter Mann Sabine Rahn sexuell missbrauchte, würgte und letztlich strangulierte.
Der Mord an Sabine Rahn jährt sich in diesem Jahr das 40. Mal. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen und die Polizei haben den Fall in den vergangenen vier Jahrzehnten wiederholt aufgerollt, um neuen Ermittlungsansätzen nachzugehen. Mittlerweile handelt es sich bei den Ermittlungen zu dem Mord um sogenannte Cold-Case-Ermittlungen.
Mit Blick auf den 40. Jahrestag des Todes, an dem auch das Grab von Sabine Rahn in Schnaitheim aufgelöst werden soll, wenden sich Polizei und Staatsanwaltschaft erneut an alle Bürgerinnen und Bürger und bitten um Hinweise zu dem Mord. Dieser Aufruf erfolgt auch durch Plakate mit einem großformatigen Bild von Sabine Rahn in und um Heidenheim. Auch ein „Gerücht“ von damals kann der entscheidende Hinweis zur Klärung des Falles sein. Bitte melden Sie sich!
Hinweise nimmt die Polizei an jeder Polizeidienststelle oder unter folgender Telefonnummer entgegen: 0731 188-2525.