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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ellwangen und des Polizeipräsidiums Ulm - Kapitalverbrechen in Giengen

Datum: 14.03.2022

Kurzbeschreibung: Haftbefehl nach Tötungsdelikt in Giengen

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ellwangen und des Polizeipräsidiums Ulm 

Kapitalverbrechen in Giengen

14.03.2022

Haftbefehl nach Tötungsdelikt in Giengen 

Am Freitagabend fand ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Giengen eine schwer verletzte 87-jährige Frau in ihrer Wohnung. Das 87-jährige Opfer ist am Wochenende in einer Klinik an den Verletzungen verstorben.

Es bestand der Verdacht, dass sie Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war und der mutmaßliche Täter sich auf der Flucht befand. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen und die Kriminalpolizei Heidenheim nahmen umgehend die Ermittlungen auf. Hierbei wurde eine Vielzahl von Spuren gesichert. Am Samstag nahm die Polizei nach umfangreichen Fahndungsmaßnahmen einen 26-jährigen Mann aus Giengen fest. 

Nach den bisherigen Ermittlungen steht der 26-jährige Beschuldigte im Verdacht, gewaltsam in die Wohnung der Frau eingedrungen zu sein. In der Wohnung soll er dann auf die Geschädigte eingeschlagen und ihr massive Verletzungen zugefügt haben. 

Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Ellwangen wurde der Beschuldigte am Sonntag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen einen Haftbefehl wegen Mordverdachts. Der Beschuldigte befindet sich mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt. 

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ellwangen und der Polizei dauern an. 

Hinweis: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt der Beschuldigte als unschuldig.

 

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