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Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ellwangen

Datum: 13.12.2023

Kurzbeschreibung: Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in einem Kaninchenzuchtbetrieb im Ostalbkreis abgeschlossen;
Strafbefehle gegen zwei Mitarbeiter – Verfahren gegen Inhaber des Betriebs eingestellt

Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in einem Kaninchenzuchtbetrieb im Ostalbkreis abgeschlossen 

Strafbefehle gegen zwei Mitarbeiter – Verfahren gegen Inhaber des Betriebs eingestellt   

13.12.2023 

Aufgrund der Anzeige einer Tierschutzorganisation im Mai 2022 führte die Staatsanwaltschaft Ellwangen ein Ermittlungsverfahren gegen die Inhaber eines Kaninchenzuchtbetriebes im hiesigen Bezirk sowie zwei dort angestellte Personen. 

Die Ermittlungen ergaben den hinreichenden Verdacht, dass es dort im Zeitraum vom 31.01.2022 bis 10.04.2022 durch die zwei Mitarbeiter zu tierschutzwidrigen Tötungen mehrerer Kaninchen gekommen war. Dieser Verdacht beruht insbesondere auf dem von der anzeigenerstattenden Tierschutzorganisation vorgelegten Videomaterial, mit welchem das Vorgehen dokumentiert wurde.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen konnten jedoch keine Anhaltspunkte dafür erlangt werden, dass die Inhaber des Betriebes die Vorgehensweise der Mitarbeiter bei der Tötung der Tiere gebilligt oder auch nur von der Art und Weise der Tötungen gewusst haben, weshalb das Verfahren, soweit es sie betraf, eingestellt und zur Verfolgung möglicher Ordnungswidrigkeiten an das Landratsamt Ostalbkreis abgegeben wurde. 

Gegen die zwei beschuldigten Mitarbeiter wurde am 23.10.2023 der Erlass von Strafbefehlen beim Amtsgericht Aalen beantragt. Ein Beschuldigter hat Einspruch gegen den daraufhin erlassenen Strafbefehl eingelegt. Der Strafbefehl gegen den anderen Beschuldigten ist rechtskräftig.

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