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Anklage wegen Mordes an Kleinkind

Datum: 02.02.2022

Kurzbeschreibung: Anklage wegen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen

Anklage wegen Mordes an Kleinkind

Anklage wegen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen 

Ellwangen. Bopfingen. 02.02.2022

Gegen einen 33 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Ansbach hat die Staatsanwaltschaft Ellwangen Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ellwangen wegen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen erhoben.

Der Angeschuldigte steht im dringenden Verdacht, zwischen Anfang September 2021 und dem 21.10.2021 in Bopfingen einem knapp 2-jährigen Jungen eine Vielzahl multipler Verletzungen – u.a. durch stumpfe Gewalt gegen sämtliche Körperteile - sowie Bisswunden zugefügt zu haben. Außerdem soll der Angeschuldigte ein bis zwei Tage vor dem 21.10.2021 dem Kleinkind einen heftigen Tritt in den Bauch versetzt haben, was den Abriss einer Darmschlinge, das Aufreißen des Bauchfells mit inneren Blutungen und letztlich den Tod des Kindes zur Folge gehabt haben soll.

Der Angeschuldigte führte mit der Mutter des Kindes eine Beziehung, er betreute das Opfer regelmäßig. Die Anklagebehörde geht von den Mordmerkmalen grausam und sonst niedrigerer Beweggründe aus. Der Angeschuldigte soll dem Kind, das erst am Abend des 21.10.2021 das Bewusstsein verlor, durch den mutmaßlich tödlichen Tritt und die weiteren Misshandlungen unverhältnismäßig starke Schmerzen und Qualen zugefügt haben. Außerdem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte so handelte, weil das Opfer den Angeschuldigten an den von ihm verhassten leiblichen Vater des Kindes erinnerte und er seinen Hass auf den Jungen projizierte. 

Der Angeschuldigte, der sich seit seiner Festnahme am 22.10.2021 in Untersuchungshaft befindet, macht bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Im Falle einer der Anklage folgenden Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

Hinweis: Der Angeschuldigte gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.

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